Die FN ist nach dem Herpesvirus-Ausbruch in Valencia der Empfehlung der Ständigen Impfstoffkommission Veterinärmedizin (StiKoVet) gefolgt, die eine Impfung gegen das Equine Herpesvirus (EHV) als sogenannte Core-Impfung einstuft.
Das sind Impfungen mit hoher Dringlichkeit, wie auch die Impfungen gegen Influenza (EIV) und Tetanus.
Wie Sie sicherlich wissen, ist also nun nach der Impfung gegen Influenza auch die gegen EHV für Turnierpferde verpflichtend. Die Grundimmunisierung erfolgt im Abstand von 4-6 Wochen. Erst 14 Tage nach der zweiten Impfung darf Ihr Pferd an einem Turnier (nach FN) teilnehmen.
Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von jeweils 6 Monaten (+21 Tagen Karenzzeit) durchgeführt werden. Nach der Wiederholungsimpfung darf Ihr Pferd erst eine Woche später zum Turnier. Die gleichen zeitlichen Vorgaben gelten bei Turnierpferden beim Impfen gegen EIV.
Es gibt vonseiten der Hersteller keine Informationen über die Verträglichkeit von zeitgleichen Impfungen z. B. gegen EHV und EIV. Daher führen wir diese Doppelimpfungen (1 Termin, 2 Stellen) nur nach entsprechender Aufklärung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin durch.